Standards beim Aufbau bzw. Gliederung eines Geschäftsberichts

Grundsätzlich wird beim Aufbau bzw. bei der Gliederung eines Geschäftsberichts (englisch: Annual Report) zwischen verpflichtenden und weiteren freiwilligen Inhalten unterschieden. Bei den sogenannten „berichtspflichtigen“ Unternehmen und Konzernen muss der Geschäftsbericht immer eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Anhang und Lagebericht enthalten, die den Geschäftsverlauf sowie die aktuelle Lage des jeweiligen Unternehmens darstellen. Zahlreiche Institutionen, Verbände, NGOs veröffentlichen zudem freiwillig einen Bericht, bei dem von Jahresberichten gesprochen wird.

Brief des Vorstands, Geschäftsführers bzw. Aktionärsbrief

Dieser Teil gehört zu den meistbeachteten eines Geschäftsberichts.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates bzw. Geschäftsführer informiert über die wichtigsten Ereignisse des Geschäftsjahres. Außerdem enthält er eine Prognose für die nähere und fernere Zukunft. Der Brief ist ein geeignetes Mittel, um politische Fragen und heikle Probleme der Geschäftspolitik zu erörtern. Dabei ist Knappheit der Weg zu einer größeren Leserschaft.

Vorstellung des Vorstands/Managements

Hier ist ein möglichst persönlicher Auftritt des Managements mit Bild und Text gefragt.

Aktien- und Wertmanagement/Investor Relations

Dieser Bereich ist besonders für Aktionäre von Interesse und informiert über Aktienkurse und Kennzahlen sowie die Anteilseignerstruktur.

Corporate Governance

Damit sind die Grundsätze der Unternehmensführung gemeint, die den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen abstecken. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier: Wikipedia

  • Bericht des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder Beirats:
    Hier wird dargestelllt, wie man den Pflichten nachgekommen ist. Mit guten Fotos und Unterschriften soll Vertrauen in deren Arbeit aufgebaut werden.
  • Erklärung der Unternehmensführung
  • Corporate Governance
  • Vergütungsberichts

Lagebericht

Der Kernbestandteil von Geschäftsberichten ist der gesetzlich vorgeschriebene und testierte Lagebericht (siehe auch > Rechtliche Vorgaben). Er gibt Auskunft über die wichtigsten Entwicklungen von Unternehmen während der abgelaufenen Geschäftsperiode, und wie sie vom Management beurteilt werden. Er besteht häufig aus folgenden Teilbereichen:

  • Wirtschaftsbericht (wirtschatliche Rahmendaten)
  • Geschäftsentwicklung
  • Finanz-, Vermögens- und Ertragslage
  • Chancen- und Risikenbericht
  • Nachtragsbericht
  • Prognosebericht
  • (Zweigniederlassungen)

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren und Erfolgsfaktoren wie beispielsweise:

  • Forschung und Entwicklung
  • Mitarbeiter: Nicht nur die Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sondern auch potenzielle Bewerber interessieren diese Inhalte, die eine Recruiting-Broschüre ersetzen können. Dabei werden gerne Portraits einzelner Mitarbeiter und Tätigkeitsbereiche sowie Weiterbildungsmaßnamen dargestellt. Dieser Bereich wird häufig als Imageteil in Szene gesetzt.
  • Nachhaltigkeit: Es zeichnet sich ein Trend zur Integration von Nachhaltigkeitsberichten in den Geschäftsbericht ab, die zuvor eher getrennt dokumentiert wurden. Dies hat aber auch zur Folge, dass die im Lagebericht integrierten Kennzahlen aus dem CSR-Bereich durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften testiert werden müssen.
Nachhaltigkeitsberichte
Interessiert Sie, wie Sie das Thema Nachhaltigkeit in der Berichterstattung darstellen können?
Nachhaltigkeitsberichte

Jahresabschluss

Das Zahlenwerk ist ein Muss der zur Veröffentlichung verpflichteten Unternehmen und enthält die:

  • Bilanz,
  • Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Kapitalflussrechnung,
  • Eigenkapitalentwicklung und
  • (Entwicklung der einzelnen Unternehmens-/Konzernbereiche).

Anhang

Er ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses und gibt weitere umfangreiche Zusatzinformationen und Tabellen sowie eine Anteilsbesitzliste.

Bestätigungsvermerke/Testat des Wirtschaftsprüfers

Wenn ein Jahresabschluss begutachtet werden muss, kontrollieren ihn Wirtschaftsprüfer und erstellen darüber ein Testat, geben aber auch Einschränkungen, die die Rechtsmäßigkeit in Frage stellen: es gibt uneingeschränkte, eingeschränkte Bestätigungsvermerke und Versagungsvermerke.

Daten und Fakten

Hier findet man:

  • Mehrjahresübersichten
  • Organigramme: Da große Unternehmen durch Beteiligungen und Niederlassungen meist eine komplexe Struktur aufweisen, bietet sich diese Darstellungsform an. Häufig werden Organigramme auch in der hinteren Umschlagklappe platziert.

Glossar

Hier werden branchenspezifische Begriffe genauso erläutert wie das „Fachchinesisch“ der Finanzwelt.

Stichwortverzeichnis

Gerade bei umfangreichen Geschäftsberichten ist es zum schnellen Finden und Einholen von Informationen besonders hilfreich.

Finanzkalender

Er gibt eine Übersicht über die wichtigsten Termine des Geschäftsjahres, wie die Veröffentlichung der Quartalsberichte, Hauptversammlung und Bilanzpressekonferenz.

Impressum

Das ist auch für Ihren Geschäftsbericht Pflicht: Herausgeber und Adresse – aber auch Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse gehören hier zu den Standards. Zudem werden alle Beteiligten, wie zum Beispiel die Kommunikations- und Grafikagentur sowie die Druckerei und das verwendete Papier aufgeführt. An dieser Stelle kann Ihr Unternehmen noch einmal die Chance nutzen und sein ressourcenschonendes und nachhaltiges Handeln unterstreichen, indem es z. B. auf einen klimaneutralen Druck und ein zertifiziertes Umweltpapier hinweist. Ein Bildnachweis gehört außerdem noch zu den Pflichtbestandteilen Ihres Impressums.

Sie haben weitere Fragen zur Erstellung von Jahres- bzw. Geschäftsberichten?

Dann finden Sie hier eine Übersicht an weiteren Informationen und hilfreiche Dateien zum Herunterladen:

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