Aktuelles zur Nachhaltigkeits- und CSR-Berichterstattung sowie Richtlinien und Pflichten

Gehören Sie zu einem Unternehmen, das sich bisher zu wenig um die CSR-Berichterstattung gekümmert hat? Dann wird es jetzt aber Zeit, denn nach der neuen EU-Regelung werden schon Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Zudem bieten Ihnen CSR-Berichte (das steht für „Corporate Social Responsibility“ und meint die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens) weitere Vorteile:

  • Ein Nachhaltigkeitsmanagement zeigt GAPs (Lücken in Ihrem Nachhaltigkeitsmanagement und den bestehenden Unternehmensprozessen) auf und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich besser aufzustellen und Kosten zu reduzieren.
  • Stakeholder werden zunehmend kritischer, so dass Sie mit einem Nachhaltigkeitsbericht eine verbesserte Reputation und eine optimale Kommunikation mit Ihren Stakeholdern abbilden.

Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der CSRD-Richtlinie und dem GRI-Standard wissen sollten.

Was sind die Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen?

Im April 2021 hat die EU-Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – auf den Weg gebracht. Dieser soll nun zeitnah verabschiedet und in nationales Recht transferiert werden, so dass die Richtlinie ab dem Geschäftsjahr 2024 für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden verpflichtend ist.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen gesetzlich verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Der neue Richtlinienvorschlag sieht eine erhebliche Erweiterung vor.

CSRD-Richtlinien und die neuen Anforderungen für Kleinstunternehmen

Nach der Verabschiedung des Richtlinienvorschlags müssen zukünftig alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen berichten. Das Kriterium der Arbeitnehmerzahl wird von 500 auf 250 gesenkt.

Zusätzlich werden neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt: Unternehmen müssen umfassend u. a. über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie über Geschäftsstrategien und -prozesse zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen berichten. Darunter fallen auch Informationen über den Due Diligence-Prozess zur Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungskette.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmen?

Zunächst der wichtigste Rat: Schieben Sie es nicht weiter auf die lange Bank! Grundsätzlich gilt: Ein Nachhaltigkeitsbericht funktioniert nicht, wenn Sie nicht die entsprechenden Maßnahmen im Unternehmen verankert haben. Also fährt man hier immer zweigleisig – bedeutet: Sie machen sich Gedanken zu Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und den dazugehörigen Maßnahmen in Kombination mit der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Berichts.

GRI-Standard als umsetzbare Lösung für die CSR-Berichterstattung

Dazu gehört, sich für einen geeigneten Berichtsstandard festzulegen. Zu empfehlen ist der GRI-Standard. Warum? Weil durch den modularen Aufbau der Nachhaltigkeitsbericht individuell auf Ihr Unternehmen zusammengestellt werden kann.

Der modular aufgebaute GRI-Standard bietet hier auch konkrete Vorschläge, was alles im Bericht in den einzelnen Modulen enthalten sein muss. Verändert sich also beispielsweise etwas an Ihrer Unternehmensausrichtung (z. B. ein zusätzlicher Geschäftsbereich), kann mittels der GRI-Standards der bestehende Nachhaltigkeitsbericht ganz einfach ergänzt werden.

Ein weiterer Vorteil: Sie schaffen damit nicht nur Transparenz, sondern bekommen auch Einblick in die Berichte der anderen Unternehmen, die sich zu GRI verpflichtet haben. Übrigens ist die Teilnahme und Verwendung an GRI kostenfrei für Unternehmen.

Eine Grafik des Instituts für ökologische Wirtschaftsförderung und future e. V zeigt, wie 2021 die verwendeten Standards für den Nachhaltigkeitsbericht verteilt sind. Die Grafik ist aus dem Nachhaltigkeitsreport 2021 des Instituts für ökologische Wirtschaftsförderung und future e. V. entnommen (ranking-nachhaltigkeitsberichte.de).

Natürlich gibt es noch andere Standards, an denen Sie sich orientieren können: z. B. OECD, UN Global Compact und der DCGK. Die basieren aber alle mehr oder weniger ausgeprägt auf GRI.

GAP-Analyse zum Herausfinden Ihrer bestehenden Schwachstellen und zur Definition Ihrer CSR-Maßnahmen

Wenn Sie sich auf einen Standard festgelegt haben und wissen, welche Nachhaltigkeitsstrategie Sie fahren wollen, ist eine GAP-Analyse anzuraten. So erfahren Sie, wie gut oder schlecht Ihr Unternehmen bereits im Nachhaltigkeitsmanagement und der damit verbundenen Berichtspflicht aufgestellt ist. Klingt nach furchtbar viel Aufwand? Ein Aufwand ist es – das steht außer Frage. Aber je eher Sie damit beginnen, umso besser ist es und nimmt den Handlungsdruck raus, so dass Sie agieren können statt nur zu reagieren.

Seien Sie gewiss: So groß, wie Sie wahrscheinlich befürchten, ist der Aufwand einer GAP-Analyse nicht.

Welchen Nutzen habe ich als Unternehmen von einem Nachhaltigkeitsbericht?

Hier kann zwischen internen und externen positiven Effekten unterschieden werden.

Die internen Effekte sind beispielsweise:

  • Durch die GAP-Analyse werden Schwachstellen aufgezeigt
  • Innovationen werden voran getrieben
  • Erhöhte Mitarbeiterbindung
  • Kosteneinsparung durch verbesserte Prozesse

Bei den externen Effekten sind es:

  • Verbesserte Mitarbeitergewinnung
  • Sicherung der Reputation
  • Wettbewerbsvorteile
  • Besseres Ranking bei Banken, Investoren und Versicherungen

Sie sehen, der einmalige Aufwand für die Implementierung lohnt sich langfristig für Ihr Unternehmen.

Suchen Sie nach Beispielen für Nachhaltigkeitsberichte?

Für einen Hersteller von FSC®-zertifizierten Umweltpapieren (SCHOELLERSHAMMER) entwickelten wir seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht. Darin wird u. a. dargestellt, wie der Energie- und Wasserverbrauch sowie die CO2-Emissionen kontinuierlich reduziert werden. Für den Umschlag wurde das von hergestellte Kartonagepapier verwendet.

Kontakt

Sie trauen sich eine CSR-Berichterstattung nicht zu oder haben die personellen Ressourcen nicht?

Ob es sich um die Anfertigung eines Nachhaltigkeitsberichts, die Unterstützung beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements, eine GAP-Analyse oder um Schulungen für die weitere Steuerung des Nachhaltigkeitsprogramms Ihres Unternehmens handelt – rufen Sie uns bitte an unter 0221 / 2 76 83 - 70 oder schreiben uns eine E-Mail bzw. Ihre Anfrage an: info@ihr-geschaeftsbericht.de.
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Dieser Blogbeitrag wurde von unserer Kooperationspartnerin erstellt:
Saskia A. Rotterdam